F&R Haustüren

AGB

1. Geltungsbereich

Ausschließlich die nachfolgenden Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Grundlage aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer.

Von diesen Bedingungen im Einzelfall abweichende Vereinbarungen, insbesondere wenn diese mit unseren Angestellten oder Handlungsgehilfen verabredet worden sind, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

Dies gilt nicht für den Fall, dass Sie uns ein Angebot in schriftlicher Form unterbreitet haben oder wir Ihnen einen Umstand besonders zugesichert haben.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Einkaufs-bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers aus. Alle Bedingungen des Käufers werden abgelehnt, denen nicht ausdrücklich zuvor von uns zugestimmt worden ist. Auch anderslautende Vereinbarungen, die mit unseren Handelsvertretern und Außendienstmitarbeitern getroffen werden, bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2. Angebot, Auftragserteilung und Annahme

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Kostenvoranschläge sowie Angaben über Leistungen Dritter (z. B. Frachtkosten) sind unverbindlich.

Bestellungen des Käufers binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.

Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftrags-bestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder Zusicherungen sollen schriftlich festgehalten werden.

3. Preise und Lieferungen

Maßgebend für die Preisberechnung ist unser am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Listenpreis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt ist ab Werk ausschließlich Verpackung. Lieferungen - auch frachtfrei - erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel über.

Die von uns bestätigten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist ist in der Regel angemessen, wenn sie sechs Wochen beträgt. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk Herzebrock verlassen hat.

Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung un-möglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Gewährleistung

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Bei Transport durch Dritte (z.B. Spedition) hat die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ware sofort bei Abnahme zu erfolgen. Später eingehende Mängelrügen werden nicht akzeptiert.

Die Verjährungsfrist sämtlicher Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt 1 Jahr. Für die von uns vertriebenen Handelswaren (Beschläge, Garagentorrahmen, Isolierverglasungen etc.) gilt die Gewährleistung des Vorlieferanten.

Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung wird nur in Form einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl gewährt. Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollte die unverzügliche Untersuchung der Ware nach Eingang unterblieben sein, ist der Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren. Bei Haftung für Verzug und Unmöglichkeit kann der Käufer nur die zusätzlichen Aufwendungen für einen Deckungskauf verlangen. Entgangener Gewinn oder mittelbare Schäden fallen ausdrücklich nicht in den von uns eingeräumten Gewährleistungsrahmen.

Änderungen am Produkt, die dem technischen Fortschritt dienen, bzw. markttechnisch oder betrieblich notwendig werden, behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Fertigung von Produkten nach Angaben oder Vorlagen des Bestellers erfolgt – auch in Bezug auf Patent- und Geschmacksmusterschutz – auf Gefahr des Kunden.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

5.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder Reparaturen erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

5.3. Bei Pfändung bzw. Beschlagnahme der Vorbehaltsware hat der Käufer uns umgehend zu benachrichtigen.

5.4. Das Eigentum bleibt auch dann vorbehalten, wenn zwischenzeitlich eine Be-, Verarbeitung oder Umbildung stattgefunden hat. In diesem Fall wird die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Käufer stets für uns als Hersteller vorgenommen. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren (Rechnungsendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben den Vorbehaltswaren unserer Firma nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehören oder aber nur unter einfachem Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an uns ab. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.

5.5. Bei einer Weiterveräußerung der Ware geht der erzielte Erlös oder die durch die Veräußerung entstandene Forderung mit sämtlichen Nebenrechten in Höhe des Anteils, der auf unsere Warenlieferung entfällt, auf uns über.

5.6. Der Käufer bleibt bis zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt ist oder Zahlungseinstellung durch den Käufer vorliegt. Wir können verlangen, dass der Käufer die abgetretenen, auf uns übergegangenen Forderungen und Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

5.7. Bei Waren, die der Käufer aufgrund Werkvertrages in ein Gebäude eines Dritten als wesentlichen Bestandteil einzubauen hat, tritt der Käufer seinen schuldrechtlichen Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek im Wert der Waren (Rechnungsendbetrag, einschließlich USt.) an uns ab.

5.8. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20% so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

6. Zahlungen

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir den vereinbarten Skontoabzug. Der Käufer darf Zahlungen nur auf das von uns angegebene Konto oder an Personen, die sich durch eine schriftliche Inkassovollmacht von uns ausweisen, leisten. Eine eventuelle Stundung muss in jedem Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Mängel an der von uns gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht, die Zahlung zu verweigern.

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten bei vertraglichen Forderungen gegenüber Unternehmern und im Übrigen 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.

Die Zurückhaltung von Lieferungen behalten wir uns auch vor, wenn bezüglich des Bestellers Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten der Hauptsitz unseres Unternehmens. Hat mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Hauptsitz unseres Unternehmens.

9. Schlussbestimmung

Wir sind berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehungen von unseren Kunden erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, insbesondere auch den Kreditversicherern die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln.

Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Etwa unwirksam werdende Bestimmungen werden durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg als Ziel haben, ersetzt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Alle Preise zuzüglich der z. Zt. gültigen MwSt.. Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk, für Verpackung werden 4% vom Nettowarenwert berechnet. Zahlbar: Innerhalb von 10 Tagen abzüglich 1% Skonto oder 30 Tagen netto. Bei Bestellungen gelten ausschließlich unsere obigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Achtung: Bei Auftragswert unter 100,- € berechnen wir mind. 6,90 € für Porto und Verpackung und grundsätzlich unfrei ab Werk.

Änderungen vorbehalten